Definition von Korruption

Korruption ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Wirtschaft oder Politik, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Das Wort Korruption leitet sich vom lateinischen Wort corrumpere ab und bedeutet soviel wie verderben, entkräften, entstellen und bestechen. Korruption bezeichnet Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung. In Deutschland sind diese Straftatbestände geregelt in den Paragrafen 331 folgende StGB, wenn so genannte Amtsträger betroffen sind. Im geschäftlichen Verkehr sind insoweit die Paragrafen 299, 300 folgende StGB einschlägig.

Was als Korruption zu bezeichnen ist, hängt weiterhin – von transkulturellen Kernbereichen abgesehen – wesentlich von den vorherrschenden gesellschaftlichen Organisationsformen und Verhaltensnormen und dem Ausmaß ihrer Akzeptanz ab.[3] Das bedeutet, dass Korruption nicht überall gleich bewertet wird und es in unterschiedlichen Kulturkreisen zu unterschiedlichen Wertungen kommt. Unter transkulturellen Kernbereichen ist an dieser Stelle zu verstehen, dass bestimmte Wertvorstellungen auf der ganzen Welt universell gelten sollen. Ein transkultureller Kernbereich wäre z.B, dass die Erpressung der Bevölkerung von staatlicher Seite verboten sei.

Unter Korruption fallen demnach nicht nur Bestechung, sondern unter bestimmten Vorraussetzungen auch Vorgänge wie der Kauf öffentlicher Ämter, die Patronage (mit Bereichen des Nepotismus und des Klientelwesens), die Erpressung und Ausbeutung der Bevölkerung durch staatlich Stellen im Interesse von deren Trägern und Personen. In einer weiter gefassten Definition bedeutet Korruption auch „moralische Verdorbenheit“.

Wo zum Beispiel beginnt aber nun Nepotismus oder Klientelwesen. Beginnt Nepotismus schon, wenn dir ein freundlicher Bekannter eine gute Arbeitsstelle „verschafft“ oder erst, wenn du für die Beschaffung dieser Arbeitsstelle auch bezahlen musst?

Der Tatbestand der Korruption hat folglich viele Facetten, welche im Verlauf dieser Untersuchung aufs Genaueste nachgeprüft werden sollen.

Formen von Korruption

Im Sinne der Paragrafen 331 folgende StGB erfolgt Korruption auf zwei Wegen. Zum einen in aktiver Form, im Sinne von Fordern, Anbieten und Versprechen eines Vorteils, Vorteilsgewährung, Bestechung und Schmiergeldzahlung. Zum anderen kann Korruption in passiver Form ablaufen, im Sinne einer Vorteilsannahme oder der Bestechlichkeit.

Das Annehmen von Vorteilen und das sich als „bestechlich“ Bereitzeigen ist im Grunde immer eine aktive Handlung und Haltung. Der Vorteilsnehmer fordert oft aktiv einen Vorteil ein, was bis zu einer Erpressung gehen kann. Geforderte Vorteile sind in der heutigen Zeit im Sinne des Paragrafen 331 Abs. III StGB immer strafbar. Eine Genehmigung führt nicht zur Straffreiheit. Im Falle der Vorteilsannahme, gemäß Paragrafen 331 StGB, nimmt der Amtsträger den Vorteil an, auf den er keinen Rechtsanspruch hat – quasi als ein Äquivalent für seine Dienstausübung. Es muss keine rechtswidrige Diensthandlung vorliegen. Bestechlichkeit und Bestechung im Sinne der Paragrafen 332 und 334 StGB gehen immer mit einer Dienstpflichtverletzung des Nehmers einher; also einer rechtwidrigen Diensthandlung. Die Diensthandlung kann auch in einem Unterlassen bestehen.

Zu korrupten Handlungen gehören auch – allerdings nicht in strafrechtlicher Hinsicht – jene Stellenbesetzungen in Verwaltungen und öffentlichen Unternehmen, die unter parteipolitischen Gesichtspunkten erfolgen, nämlich Ämterpatronage, Nepotismus (Vetternwirtschaft) und Klientelismus. Die Facetten der Ämterpatronage, Nepotismus und Klientelismus bleiben jedoch auch heute noch wage definiert im Gesetzbuch.

Bedeutung von Korruption heute im Gegensatz zum römischen Reich

Die im Punkt 1.2 ausgeführten Fakten sind sehr moderner Natur. Korruption ist in Deutschland eindeutig als Strafbestand geregelt und zwar in den Paragrafen 331 folgende StGB. Korruption ist in unserer Zeit verpönt und moralisch verwerflich. Allerdings betrifft dies nur Korruption im definitiven Sinne, der aktiven und der passiven Form. Sachverhalte wie Ämterpatronage, Nepotismus und Klientelismus sind auch heute noch, nicht explizit als Straftat geregelt. Gerade deshalb ist Korruption auch heute noch weit verbreitet in der Welt.

Im römischen Reich war der Sachverhalt der Korruption in unserem heutigen Sinne nicht als Straftat geregelt. Es kam lediglich zu einer Unterscheidung zwischen dem gekauften und dem erworbenen Amt. Es wurde demnach offiziell unterschieden und somit auch legitimiert. Im römischen Reich war das Prinzip des suffragium gängig, was soviel bedeutet wie Führsprache, aber auch Ämterkauf.[5] Dieses spezielle, gesellschaftliche Phänomen wird sich als ausschlaggebend und bedeutend in Verbindung mit Korruption in der spätkaiserlichen Zeit und in der Spätantike herausstellen.

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