Nach dem Ende der Severische Dynastie, die von 193-235 n.Chr. dauerte, folgte die große Krise des 3. Jahrhunderts. Dieses Jahrhundert war geprägt von zahlreichen Usurpationen und Bürgerkriegen. Die Soldatenkaiser sahen sich dem Ansturm der Germanen an Rhein und Donau ausgesetzt, während das Reich im Osten, besonders die Provinzen Syrien und Kleinasien, gegen Ardaschir aus der Dynastie der Sassaniden des Neupersischen Reiches zu verteidigen war. Dem ständig wachsenden Druck auf alle Grenzen des römischen Reiches war die römische Abwehr nicht gewachsen. Dies endete Mitte des 3. Jahrhunderts in einer tiefen Krise, in der das Reich kurz vor dem Untergang stand. Dieser erreichte Tiefpunkt fällt unter die Herrschaft von Kaiser Gallienus (253-268 n.Chr).
Auf die Grenzen des ganzen römischen Reiches wurden Angriffe ausgeübt, Plünderungszüge wurden veranstaltet, und es ist allein der „Unkoordiniertheit“ der Gegner zu verdanken, dass das römische Reich nicht zerstört wurde. „Schlimmer jedoch als die territorialen Verluste waren die Verwüstungen, der Raubbau an den Ressourcen und der Zusammenbruch des Währungssystems.“ Dies betraf jedoch nicht alle Teile des Reiches gleichermaßen. Dennoch führte die Krise des 3. Jahrhunderts zu zahlreichen Veränderungen.
Die Spätantike
Der Übergang in die Spätantike vollzog sich 284 mit Diokletian (285-305 n.Chr). Wie seine Vorgänger sah er sich vor eine Menge ungeklärter Probleme gestellt, die er zu lösen versuchte. Nach seiner Kaisererhebung stellte er schnell fest, dass es grundlegender Veränderungen bedurfte, um ein Reich dieser Größe zu regieren. Damit begann eine Zeit des Umbruchs und der Transformation.
„Die Grenzen mussten gesichert, das Kaisertum wieder zum Garanten der inneren Stabilität gemacht, das Steuer- und Abgaben-System reformiert, die Währung wieder auf eine feste Grundlage gestellt und eine Antwort auf die religiöse Herausforderung gefunden werden.“
Um seine Herrschaft zu festigen und den Verlust der Reichseinheit zu umgehen, schuf Diokletian das Kaiserkollegium, die so genannte Tetrarchie, welche sich aus zwei Augusti (Diokletian und Maximian) und den Caesares (Galerius und Konstantius) zusammensetzte.
Diokletian erkannte nicht nur die Notwendigkeit der Arbeitsteilung, sondern reformierte auch das Verwaltungswesen, welches er in einen zivilen (Dignitas) und einen militärischen (Militia) Sektor teilte. Eine effizientere, staatliche Verwaltung sollte durch die Teilung der Provinzen und die Einführung von Diözesen und Präfekturen begünstigt werden. Gleichzeitig sollte eine örtliche Machtzusammenballung verhindert[12] werden und eine Kontrollfunktion geschaffen werden.
Weiterhin systematisierte er das Abgaben-System, schaffte frühere Steuerarten ab und versuchte durch zwei Münzreformen die zerrüttete Währung zu festigen. Ein weiterer Versuch der wirtschaftlichen Stabilisierung war sein Höchst-Preisedikt. Ferner versuchte er das Reich durch eine zentrale Kulturpolitik und eine sakrale Zementierung seiner Herrschaft (Beinname „Iovius“), zusätzlich zu einen. Dies führte zu schweren Christenverfolgungen, da Diokletian von der Unvereinbarkeit von Christentum und römischer Lebensordnung überzeugt war.
Die entscheidende Wende kam erst mit Kaiser Constantin, der 312 n.Chr die Herrschaft über den gesamten Westen gewann. Er verhalf dem Christentum zu einer gleichberechtigten Stellung gegenüber den anderen Religionen, wenn nicht sogar zu einer Begünstigung. Mit diesem ‚Bündnis’ zwischen Kaiser und Kirche bezweckte Constantin eine Festigung seiner Herrschaft und des Staates.
Die Gründung Konstantinopels, als zweite Hauptstadt neben Rom, fällt ebenfalls in die Regierungszeit Konstantins. Nach seinem Tod kam es zu Bruderkämpfen, bis Constantius II 353 n.Chr die Alleinherrschaft erlangte.[17] Im Jahre 361 folgte Julian Apostata (361-363 n.Chr) auf den Thron und unter seiner Herrschaft kam es zu einem letzten Versuch, das Heidentum wiedereinzuführen.
Es gelang Julian gegen die Korruption vorzugehen. So verbesserte er z.B. das Verwaltungswesen, förderte Städte sowie Finanz- und Postwesen, beschäftigte sich mit dem Justizwesen als auch mit dem Bildungswesen. Durch ihn erhielt der Staat die Möglichkeit, auf Bildungseinrichtungen Einfluss auszuüben. Bedeutung errang auch die Bibliothek, der er seine Privatbibliothek stiftete und repräsentative Räumlichkeiten bauen ließ. Nach seinem Tod erfolgte eine Reichsteilung, da es unmöglich geworden war, ein Herrschaftsgebiet dieser Größe allein zu regieren.
Erst mit Theodosius (379-395 n.Chr), der letzte Alleinherrscher des Imperiums, wurde das Reich wieder vereinigt. In die Zeit seiner Herrschaft fällt auch die Einführung des Christentums als Staatsreligion, welche sicherlich eine stabilisierende Wirkung hatte. Theodosius erkannte ebenfalls die Korruption des Verwaltungsapparates und versuchte dagegen vorzugehen. Er deckte die Machenschaften römischer Beamten auf und zog sie zur Verantwortung. Diese Versuche waren allerdings nur von mäßigem Erfolg gekrönt und Theodosius selbst fiel 375 einer Palastintrige zum Opfer. Nach seinem Tod 395 teilten seine Söhne das Reich endgültig. Honorius regierte im Westen und Arcadius im Osten, allerdings blieb die Idee der Reichseinheit bestehen, da die jeweiligen Gesetzte des einen Herrschers immer auch im Machtbereich des Anderen galten.
Die Spätantike war geprägt von Reformen und Reformversuchen seitens der römischen Kaiser. Sie erkannten, dass Korruption ein schwer wiegendes Problem darstellt was sich vor allem in den Provinzen wieder spiegelte und dem römischen Reich schadete. Besonders die Verwaltung des gewaltigen, römischen Reiches sollte effizienter gemacht werden. Rom ließ sich immer schwerer regieren und es kam zu unglaublichen Misswirtschaften, vor allem in den weit entfernten Provinzen. Die Verwaltungsreformen des Diokletian und der „codex Theodosius“ belegen, dass sich der Grossteil der Probleme auf die Provinzen des Reiches konzentrierte. Belege dafür liefern die spätantiken Rechtssammlungen (codices) in denen viele Gesetze vom römischen Kaiser persönlich erlassen wurden, welche ausschließlich für die Provinzen gelten sollten. Im „codex Theodosianus“ befasst sich fast jedes dritte Gesetz mit den Amtsvergehen von Beamten.
Weitere Informationen sind sehr gut auf Zeit Online nachzulesen – hier.